Die FSG Medizin Hoyerswerda e.V. hat einen sechs Punkte umfassenden Plan zur Neuregelung des Vereinsschwimmens im Lausitzbad vorgelegt. In einem offenen Brief an den Aufsichtsrat der kommunalen Lausitzbad Hoyerswerda GmbH und den Oberbürgermeister der Stadt, Stefan Skora, fordert der Verein eine gerechte Lastenverteilung und eine stärkere Beteiligung der Vereine – auch an den Kosten des Betriebes. Kritisiert wird die fehlende Transparenz bei der Vergabe von Nutzungszeiten und Preisfestsetzung.
Das Seepferdchen ist kein Profitgeschäft!
In der Vergangenheit sah sich die FSG Medizin wiederholt Einmischungen in die Vereinstätigkeit durch die Geschäftsleitung des Lausitzbades ausgesetzt. So ließ die Geschäftsführung unter anderem die Schwimmabzeichenprüfung („Seepferdchen“, Kinder- und Jugendschwimmpass) durch Übungsleiter des Vereins mit einer eigens dafür formulierten Vertragsklausel untersagen. Begründet wurde dies ebenso wie die Streichung von Nutzungszeiten mit einer angeblichen „kommerziellen Konkurrenz“ durch Vereinsangebote.
Bereits im Sommer 2014 hatte sich die Vereinsführung an Mitglieder des Aufsichts- und Stadtrates gewandt, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Der öffentlichen Initiative der FSG Medizin vorausgegangen war die vollständige Streichung der Vereinsnutzungszeiten zugunsten privatwirtschaftlicher Kursangebote des Lauzsitzbades. In zähen Verhandlungen mit der Geschäftsführung konnte der Vorstand der FSG Medizin wenigstens eine Stunde für seine Abteilung Kinderschwimmen am, für viele Eltern ungünstigen, Freitag Nachmittag retten. Dafür ging der Verein an die Grenzen des Vertretbaren. Außen vor bleiben jedoch erwachsene, behinderte und von Behinderung bedrohte Vereinsmitglieder, denen das Vereinsschwimmen seit diesem Schuljahr verwehrt bleibt.
Für eine gerechte und dem öffentlichen Auftrag angemessene Verteilung der Nutzungszeiten schlägt der Vorstand der FSG Medizin einen sechs Punkte umfassenden Plan vor:
6-Punkte Plan für das Vereinsschwimmen im Lausitzbad Hoyerswerda
- Die Lausitzbad Hoyerswerda GmbH verpflichtet sich zu einer vorrangigen Nutzung des Sportbeckens zur Förderung des Sports und somit zur vorrangigen Vergabe von Nutzungszeiten an Vereine, die diesem gemeinnützigen Zweck entsprechen (nach § 52 Abgabenordnung steuerbegünstigte Vereine).
- Die Vereine leisten einen stärkeren Beitrag zur Wirtschaftlichkeit des Lausitzbades durch eine deutliche Erhöhung des Nutzungsentgeltes. Als Diskussionsgrundlage empfehlen wir einen Stundenpreis für die Bahnmiete von 31 Euro, wie er zum Beispiel in Weißwasser gilt. Die aus der Vereinsnutzung entstehenden variablen Kosten (Kalt- und Warmwasserverbrauch beim Duschen) sollten mindestens gedeckt sein.
- Die Geschäftsführung der Lausitzbad Hoyerswerda GmbH sorgt dafür, dass alle Nutzer die Mietsache zu denselben Konditionen nutzen können. Jede Übervorteilung ist auszuschließen. Ebenso ist dafür Sorge zu tragen, dass Firmen und Institutionen einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Mietpreis zahlen, der regelmäßig über dem der Vereinsnutzung liegen sollte (z.B. für Schulschwimmen, Ausbildung und Dienstsport der Feuerwehr und Polizei, Firmennutzung).
- Die Vergabe von Nutzungszeiten wird zukünftig durch einen Vergabeausschuss geregelt, in dem die ortsansässigen antragstellenden Vereine mit je einem Vorstandsmitglied vertreten sind. Dessen Beschluss ist eine Empfehlung an die Geschäftsleitung des Lausitzbades und findet bei der individuellen Vertragsgestaltung Berücksichtigung.
- Bei der Vergabe von Nutzungszeiten werden folgende Prioritäten gesetzt:
- Vorrangig sind die Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie die Förderung des Sports von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen.
- Das Vereinsschwimmen hat Vorrang vor eigenwirtschaftlichen Angeboten des Lausitzbades Hoyerswerda.
- An Vormittagen hat das Schulschwimmen Vorrang.
- Das Schwimmen im Rahmen des Dienstsports von Polizei und Feuerwehr erfolgt in den Vormittags- und frühen Nachmittagsstunden. Es ist im Interesse des Dienstschlusses und der nachfolgenden Vereinsnutzer bis 15.00 Uhr zu beenden.
- Die öffentliche Nutzung für das individuelle Sportschwimmen ist zu jeder Öffnungszeit auf mindestens drei Bahnen zu gewährleisten. An maximal zehn Stunden pro Woche kann von dieser Regelung abgewichen werden (Spitzenzeiten des SSV Hoyerswerda und der Wasserwacht). An Wettkampftagen wird das Sportbecken wie gehabt für den öffentlichen Betrieb geschlossen.
- Generell nachrangig sind Nutzungen durch Firmen und ortsfremde Institutionen.
- Die Lausitzbad Hoyerswerda GmbH bekennt sich zur Förderung des Vereinssports in Hoyerswerda und ermöglicht die Auslage von Werbemitteln der Vereine und informiert aktiv über ihr zur Verfügung stehende Kanäle wie Internet und Pressearbeit über aktuelle Vereinsangebote im Lausitzbad.
Den vollständigen offenen Brief können Sie als PDF herunterladen.
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Der Vorstand der FSG Medizin hofft, mit dieser Initiative eine öffentliche Diskussion in Gang zu bringen, die zum langfristigen Erhalt der Sport- und Freizeitstätte Lausitzbad beiträgt.